26.09.2023

Irreführende Schlagzeilen

 

Letzte Woche gab es eine neue Internetschlagzeile:  „Verwaltungsgericht: Heilpraktiker dürfen kein Blutabnehmen“

 

Diese Schlagzeile ist missverständlich, denn aus dem ersten Satz des dazugehörenden Artikels geht  klar hervor, dass es sich um die Blutentnahme zur Herstellung von Eigenblutprodukten handelt.

 

Also nichts Neues. Unsere Präsidentin Frau Ursula Hilpert-Mühlig hat zur Entscheidung des BVerwG ausführlich in der Septemberausgabe unseres Fachorgans  berichtet.

 

Ebenso hat dieFacebook-Seite des Bundesverbandes dieses Thema aufgenommen und auf den Heilpraktiker-Newsblog verlinkt. Auf beiden Medien sind ausführliche Informationen abrufbar.

 

Hier der Link auf die FDH-Facebookseite: https://www.facebook.com/fdhbundesverband/

 

Noch einmal zur Information: Facebook kann auch ohne eigenen Account eingesehen werden, es ist also keine Registrierung nötig!! Allerdings sind dann keine Kommentare oder Zustimmungen möglich.

 

Am 22.09.2023 wurde die Falschmeldung auf Twitter folgendermaßen korrigiert: „Heilpraktiker dürfen kein Blut für Eigenblutprodukte abnehmen“. Wir hoffen, dass damit die entstandenen Missverständnisse ausgeräumt sind.

 

Sollten Sie dennoch Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Vorstand in Verbindung.

 

 

 


Änderung des Infektionsschutzgesetzes bzgl. § 7

Am 21.07.2023 gab es im Infektionsschutzgesetz Änderungen, die Meldepflicht für Nachweise von Krankheitserregern betreffend.

 

§ 7 Abs. 1 IfSG wird wie folgt geändert:

 

Nr. 6a wird eingefügt: Candida auris; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus dem Blut oder anderen normalerweise sterilen Substraten.

 

Hier handelt es sich um eine neue Meldepflicht, die namentlich von der Untersuchungseinrichtung geleistet werden muss.

 

Nr. 36b Plasmodium spp.

 

Es handelt sich um den Erreger der Malaria, der bisher schon meldepflichtig war, nun allerdings namentlich.

 

Nr. 38a wird eingefügt: Respiratorische Synzytial Viren

 

Für RSV ist die Meldepflicht neu und ebenfalls namentlich.

 

Der Erregernachweis sowie die durch den Erreger verursachte Erkrankung stehen unter Arztvorbehalt.

Die Meldepflicht nach § 7 IfSG besteht nicht für Heilpraktiker.


Besuch des Tages der Offenen Tür des Gesundheitsamtes Dresden

Am 15.03.2023 besuchte der Vorstand des Landesverbandes Sachsen, vertreten durch die 2. Vorsitzende Ulrike Rosenberg, den Tag der offenen Tür des Dresdner Gesundheitsamtes im Kulturpalast Dresden.

Dieser Tag war bundesweit initiiert worden und gab Auskunft über die Tätigkeitsfelder des Gesundheitsamtes. Anwesend waren Staatsministerin Petra Köpping, der Dresdner Oberbürgermeister Dirk Hilbert und der Leiter des Gesundheitsamtes Herr Dr. Frank Bauer. Der Vortrag zum Heilpraktikerwesen musste leider krankheitsbedingt ausfallen. Das nimmt der Vorstand zum Anlass, einen Termin zu einem Informationsgespräch beim Gesundheitsamt zu vereinbaren.


Erfolgreicher Kongress

Am Samstag, dem 4. Februar 2023 fand der 13. Ostdeutsche Heilpraktikerkongress in Dresden statt. Er hatte zum Thema „Starke Naturheilkunde - gesundes Herz - stabiler Kreislauf“. In dem wunderbaren Ambiente des Dresdner Hilton Hotels wurde er um 9.00 Uhr, begleitet von beschwingter Saxophon-Musik, eröffnet. Die Veranstalter waren vertreten durch den ersten Vizepräsidenten des FDH-Bundesvorstandes Arne Krüger und durch die Landesvorstände von Sachsen und Thüringen. Als Ehrengäste wurden der sächsische Gesundheitspolitiker und Vorsitzende des Kneippbundes Alexander Krauß und die Landesvorsitzende des LV Mecklenburg-Vorpommern Birthe Lünser begrüßt.

 

In den insgesamt 11 Vorträgen wurde auf hohem Niveau viel Wissen vermittelt und das sehr kurzweilig. Auf der großen Industrieausstellung präsentierten sich insgesamt 45 naturheilkundlich orientierte Firmen. An den Ständen wurden informative und kompetente Gespräche geführt. Voller Freude nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit, sich persönlich zu treffen und intensiv austauschen zu können.

 

Zum Schluss referierte Vizepräsident Krüger noch über die Arbeit des FDH-Bundesvorstandes und aktuell Berufspolitisches und ging auf gestellte Fragen ausführlich ein.

 

Wir erlebten einen informativen, harmonischen und gut besuchten Kongresstag mit ausnehmend zufriedenen Teilnehmern und Ausstellern. Schon jetzt können wir Ihnen den Termin 3. Februar 2024 für den 14. Ostdeutschen Heilpraktikerkongress nennen und laden Sie herzlich dazu ein.

Einen noch ausführlicheren Bericht können Sie im Fachorgan „Der Heilpraktiker“ im März nachlesen.

 

Herzlich grüßen Sie

Konrad Jungnickel und Ulrike Rosenberg